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- Mund/Nasenschutz
So finden Sie ihren richtigen Atemschutz
Filtrierende Halbmasken (Feinstaubmasken) unterliegen der europäischen Norm (EN 149:2001 + A1:2009. Sie sind finden Einsatz bei flüssigen (nicht leicht flüssigen) und festen Aerosolen geeignet. Zu beachten Sie die angegebenen Grenzwerte. Filtrierende Halbmasken schützen je nach Filterklasse vor einem Vielfachen des Grenzwerts (VdGW). Filtrierende Halbmasken müssen nach EN149 die Anforderungen nach festen als auch nach flüssigen Aerosolen erfüllen. Die Prüfungen werden nach Natriumchlorid (feste Aerosole) und mit Paraffinöl (flüssige Aerosole) durchgeführt.
Filterklasse | Vielfaches des Grenzwertes | Einsatzbereich |
---|---|---|
FFP1 | 4 MAK | Gegen feste und flüssige Partikel, nicht aber gegen Partikel krebserregender Stoffe, Bakterien und Pilze und deren Sporen, Viren, Enzyme und radioaktive Partikel geeignet. |
FFP2 | 10 MAK | Gegen feste und flüssige Partikel, auch gegen Partikel krebserregender Stoffe, Bakterien und Pilze und deren Sporen, nicht aber gegen Viren, Enzyme und radioaktive Partikel geeignet. |
FFP3 | 30 MAK | Gegen feste und flüssige Partikel, auch gegen Partikel krebserregender Stoffe, Bakterien und Pilze und deren Sporen, Viren, Enzyme und radioaktiver Partikel geeignet. |
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