- Mund/Nasenschutz

So finden Sie ihren richtigen Atemschutz

Filtrierende Halbmasken (Feinstaubmasken) unterliegen der europäischen Norm (EN 149:2001 + A1:2009. Sie sind finden Einsatz bei flüssigen (nicht leicht flüssigen) und festen Aerosolen geeignet. Zu beachten Sie die angegebenen Grenzwerte. Filtrierende Halbmasken schützen je nach Filterklasse vor einem Vielfachen des Grenzwerts  (VdGW). Filtrierende Halbmasken müssen nach EN149 die Anforderungen nach festen als auch nach flüssigen Aerosolen erfüllen. Die Prüfungen werden nach Natriumchlorid (feste Aerosole) und mit Paraffinöl (flüssige Aerosole) durchgeführt.

 
Schutzmasken – Filterklassen
Filterklasse Vielfaches des Grenzwertes Einsatzbereich
FFP1 4 MAK

Gegen feste und flüssige Partikel, nicht aber gegen Partikel krebserregender Stoffe, Bakterien und Pilze und deren Sporen, Viren, Enzyme und radioaktive Partikel geeignet.

FFP2 10 MAK

Gegen feste und flüssige Partikel, auch gegen Partikel krebserregender Stoffe, Bakterien und Pilze und deren Sporen, nicht aber gegen Viren, Enzyme und radioaktive Partikel geeignet.

FFP3 30 MAK

Gegen feste und flüssige Partikel, auch gegen Partikel krebserregender Stoffe, Bakterien und Pilze und deren Sporen, Viren, Enzyme und radioaktiver Partikel geeignet.


   

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