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Desinfektionsreiniger für Großküchen und Kantinen
Für die schnelle Desinfektion in Lebensmittelbetrieben
Desinfektionsreiniger dürfen nie mit anderen Reinigern vermischt werden, außer wenn dieses extra zugelassen ist. Seifenhaltige und anionische Reiniger (siehe Datenblätter) beeinträchtigen die Wirkung der Desinfektionspräparate. Den Dosier- und Einwirkzeiten Anleitungen ist dringend Folge zu leisten. Es sollte in Intervallen mit 2 Präparaten gearbeitet werden. Dies ist nötig, um einer Resistenz der Keime und Bakterien vorzubeugen.
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Informationen zur QAV
QAV steht für Quatäre Ammonium Verbindungen, welche ein Hauptbestandteil einer Vielzahl von Desinfektionsreiniger sind. Unter anderem werden diese QAV´s ebenfalls als Pflanzenschutzmittel für Zierpflanzen eingesetzt. Im Sommer 2012 stellte die EU-Kommission erhöhte Grenzwerte dieser QAV in Obst und Gemüse fest, wodurch ein Beschluss zum verringerten Einsatz der Stoffe getroffen wurde. Die Linker Chemie Group hat aus diesen Gründen, nach den Richtlinien der VAH, die Produkte Xyloquat Gard, Xyloquat QF und Xyloqut Food entwickelt. QAV haltige Desinfektionsreiniger und Mittel sind jedoch nicht verboten und unterliegen auch keinen Verboten, Sie können bedenkenlos eingesetzt werden. In bestimmten Bereichen, wie z.B. Lebensmittelbetrieben, sollte jedoch auf diese Stoffe verzichtet werden.