
Booster PH3 , saurer Klarspüler 10 Ltr.
Art-Nr.: 1035-10
Booster Klarspüler pH3 ist ein schwach saurer, gewerblicher Klarspüler für alle Arten von Geschirrspülautomaten, sowie Gläserspülmaschinen. Der Klarspüler entfernt nach dem Reinigungsvorgang, Schleier und Tropfen vom Kalkrückständen und Reinigungsmittelreste vom Geschirr und Gläsern.
Ist durch seinen Aufbau auch für den Hartwasserbereich (>20 °d-Härte) geeignet.
Verfügbare Gebinde: 10, 25, 30, 200, 1000 Liter (ergänzen Sie bei der Artikelnummer das XX durch die Gebindegröße)
Menge : 1 x 10 ltr. / Kanister
Anwendungsgebiete
Ist ideal abgestimmt auf die gewerblichen Spülmittel Booster 194, Booster 327, Booster 1430 und HYPOCLEAN INTENSIV.
Nach den Angaben der Maschinenhersteller für den Klarspülgang dosieren. Die Dosierung ist abhängig vom Maschinentyp und vom Härtegrad des Ansatzwassers. Ist durch seinen Aufbau auch für den Hartwasserbereich (>20 °d-Härte) geeignet.
Verarbeitung
Direkt aus dem Kanister oder in den Vorratstank der Geschirrspülmaschine füllen. Die Dosierung so einstellen, dass ein optimaler Ablauf des Klarspülwassers erreicht wird. Bei Bildung von Tropfen an den Glasoberflächen,die Dosierung erhöhen. Bilden sich Schlieren an der Oberfläche,die Dosierung des Klarspülers reduzieren.
Ing.G.Linker GmbH
Chemische Fabrik
Betriebsanweisung
gem. § 14 GefStoffV
Geltungsbereich
Objekt:
Booster Klarspüler ph3
GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG
Verursacht schwere Augenreizung.
Es liegen keine Informationen vor.
Wassergefährdungsklasse: wassergefährdend
Reaktivität: Möglichkeit gefährlicher Reaktionen.
Chemische Stabilität: Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.
Unverträgliche Materialien: Fernhalten von: Base, Oxidationsmittel, Peroxide.
Gefährliche Zersetzungsprodukte: Es sind keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
Achtung
Inhalt/Behälter unter Beachtung der örtlichen, behördlichen Bestimmungen der Entsorgung zuführen.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Hinweise zur allgemeinen Industriehygiene: Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Hautschutzplan erstellen und beachten! Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht gründlich waschen, ggf. duschen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
Hinweise zum sicheren Umgang: Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Zusammenlagerungshinweise: Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Spezifische Endanwendungen: Gewerblicher Reiniger für den industriellen Einsatz
Atemschutz: Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
Handschutz: Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.
Geeigneter Augenschutz: Geeigneter Augenschutz: Korbbrille.
Körperschutz: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22 JArbSchG).
SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
Geeignete Löschmittel: Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung:
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
VERHALTEN IM GEFAHRFALL
Feuerwehr:
Nummer:
1/2
Nr.: 1035-XX
DE Stand: 27.11.2017
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